Mitgliedschaft in der DLRG OG Langenberg/Westfalen
Mitglied in der DLRG Ortsgruppe Langenberg kann man von Geburt an werden.
Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss immer bis zum 31.10. eingegangen sein.
Um Mitglied zur werden, fülle bitte das Online-Mitgliedsformular aus und bestätige es über deine angegebene EMail-Adresse. Sobald Dein Antrag bearbeitet worden ist, erhältst Du eine Mitgliedsbestätigung von uns.
Alternativ kannst Du auch die Mitgliederklärung ausdrucken und ausgefüllt an die Geschäftsstelle schicken (DLRG Ortsgruppe Langenberg e.V., Postfach 11 11, 33443 Langenberg).
- Formular zur Mitgliedserklärung als PDF-Datei
Online Mitgliedsantrag
Übersicht der Mitgliedsbeiträge
| Beitragsart | Mitgliedsbeitrag | Erläuterungen |
|---|---|---|
| Mitglieder bis zum unvollendeten 18. Lebensjahr | 45,00 Euro jährlich | |
| Mitglieder ab 18 Jahren | 60,00 Euro jährlich | |
| Schüler / Studenten / Auszubildende / freiwilliger Wehr- oder Sozialdienst über 18 Jahre | 51,00 Euro jährlich | Für diesen Beitrag ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. |
| Familienbeitrag | 115,00 Euro jährlich | Für Familien mit mehr als zwei zahlenden Mitgliedern (z.B. Eltern und ein Kind, oder ein Elternteil und zwei Kinder, oder drei Kinder). Kinder werden nur bis zum unvollendeten 18. Lebensjahr bzw. in Ausbildung gezählt |
Bildungskarte
Die DLRG Ortsgruppe Langenberg e.V. ist als Leistungserbringer für die Bildungskarte im Kreis Gütersloh eingetragen.
Mit dieser Bildungskarte können beispielsweise Familien mit geringem Einkommen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets die Mitgliederbeiträge direkt mit uns abrechnen. Für die Abrechnung benötigen wir lediglich den Namen des Mitglieds und die Nummer der Bildungskarte.
Bitte beachten Sie, dass wir zur Nutzung Ihrer Bildungskarte die Daten jedes Jahr neu benötigen.
Wenn Sie oder ihr Kind bereits Mitglied bei uns sind und die Bildungskarte einsetzen möchten, senden Sie unserer Geschäftsstelle (finanzen@langenberg.dlrg.de) die Daten der Bildungskarte inklusive des Namens des Berechtigten zu. Sollte der Einzug des Mitgliederbeitrages bereits wie gewohnt von Ihrem Konto erfolgt sein, ist die Rückerstattung des Betrages möglich, sobald wir diesen mit dem Leistungsträger der Bildungskarte erfolgreich abgerechnet haben.